Autor: Rüdiger Grimm
Verlag: Kohlhammer (2025)

Was war der Anlass dieser Publikation?
Vor knapp 10 Jahren, am 23. Dezember 2016, wurde in Deutschland das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verkündet und danach schrittweise in vier Reformstufen eingeführt. Ziel war es, die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht mit Orientierung an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterzuentwickeln. Mit der zweiten Reformstufe (ab 1. Januar 2018) wurde das Recht der Rehabilitation und Teilhabe grundlegend neu geordnet. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) wurde vollständig neu gefasst und unter anderem ein trägerübergreifendes Teilhabeplanverfahren eingeführt. Mit der dritten, der weitreichendsten Reformstufe (ab 1. Januar 2020) wurde die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht (SGB XII) herausgelöst und gänzlich in das SGB IX als Leistungsrecht überführt. Dabei wurde unter anderem die Personenzentrierung weiter gestärkt und die Orientierung an Einrichtungen verringert.
So wurde in § 121 SGB IX die Erstellung eines Gesamtplans durch den Träger der Eingliederungshilfe geregelt, mit dem der Bedarf an Leistungen festgestellt wird. Dieser Gesamtplan dient der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses. An der Gesamtplanung ist der Leistungsberechtigte, also der Mensch mit Assistenzbedarf, nicht aber der Leistungserbringer, also die Einrichtung oder der Dienst, der die Teilhabeleistung erbringt, zu beteiligen.
Komplexität, Anspruch und Anforderungen der Gesamtplanung überforderten und überfordern die Leistungsträger bis heute. Monokausale Vorstellungen, die hinter der geforderten Wirkungskontrolle der finanzierten Teilhabeleistungen stehen, werden dem komplexen und wechselwirkenden Prozess einer Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Assistenzbedarf nicht gerecht. Im Jahr 2019 wurde deshalb ein Projekt von Anthropoi Bundesverband initiiert und von der Software AG – Stiftung unterstützt, das in einem Teil darauf gerichtet war, Menschen mit Assistenzbedarf in ihrem Selbstvertretungsanspruch gegenüber den Leistungsträgern zu stärken und zugleich ihre Autonomie innerhalb der Angebote und Organisationen der Leistungserbringer zu stützen. Ein Ergebnis des Projektes ist das von Rüdiger Grimm erarbeitete und verfasste Fachbuch Teilhabe-Dialog – Selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Assistenzbedarf unterstützen.

Abb.: Grimm, R. Teilhabe-Dialog. Kohlhammer. 2025.
Was will der Teilhabe-Dialog sein?
Der Teilhabe-Dialog hat den Anspruch, ein umfassendes Fachkonzept für die Gestaltung einer Sozialkultur zu sein, die Menschen mit Assistenzbedarf selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Das Fachkonzept Teilhabe-Dialog möchte somit zu einem gelingenden individuellen Leben beitragen, aber auch Gemeinschaften, Einrichtungen und Dienste, die sich auf diesen Zweck richten, unterstützen und Orientierung in den gesellschaftlichen Bezügen bieten, insbesondere, was das Zusammenwirken von Leistungsberechtigten, Leistungsträgern und Leistungserbringern anbelangt.
Nach einer Einführung wird das Fachkonzept in dem Fachbuch umrissen, dann der Teilhabe-Dialog als Prozess beschrieben und damit in seiner Ausgestaltung konkreter fassbar. Es schließt sich ein Kapitel mit fachlichen Grundlagen und Fragestellungen an, in dem die Aspekte und Elemente des Fachkonzeptes eingehender beleuchtet werden. Hier setzt sich der Autor, Rüdiger Grimm, auch kritisch mit der Erarbeitung und Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Deutschland auseinander und geht auf das sogenannte soziale Dreiecksverhältnis zwischen Leistungsberechtigtem, Leistungs-/Kostenträger und Leistungserbringer ein. Auf diese deutschlandspezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen beziehen sich auftragsgemäß immer wieder auch Betrachtungen anderer fachlicher Grundlagen. Diese Themen werden aber zugleich so allgemein und grundlegend behandelt, dass sie auch international gewinnbringend gelesen werden können.
So geht es zunächst um die historische Entwicklung vor der UN-Behindertenrechtskonvention sowie um deren Erarbeitung und Umsetzung. Dann folgt eine kurze Einführung in die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health). Schließlich werden die für das Fachkonzept zentralen Begriffe ‹Selbstbestimmung› und ‹Teilhabe› geklärt und eingehend besprochen. Auch die im Fachkonzept enthaltenen Unterstützungsformen ‹Bildung, Beratung und Begleitung› werden eingehend behandelt.
Was sind die wesentlichen Schritte des Teilhabe-Dialogs?
Der zeitlichen Gestalt des Teilhabe-Dialogs liegt die Idee zugrunde, Individualität und Umfeld, also in gewisser Weise die Sozialgestalt des Menschen als Punkt und Kreis, stufenweise in das Bewusstsein zu heben und so zu neuen, selbstbestimmten Handlungsansätzen und Teilhabemöglichkeiten zu führen. Als genialen Griff erlebe ich die pyramidale Strukturierung der Wesensglieder der Sozialgestalt, die Rüdiger Grimm gewählt hat (siehe Abbildung). In kohärenter Weise überträgt er damit, nach meinem Verständnis, die leibbezogenen Wesensglieder des Menschen, die für die therapeutische und die pädagogische Perspektive von wesentlicher Bedeutung sind, derart auf die soziale Ebene, dass eine anforderungsgerechte ganzheitliche und inklusive Perspektive möglich wird.
Der Dialog beginnt in der «Topografie des Lebens» mit einer Wahrnehmung und Erhebung des unmittelbaren Lebens-, Arbeits- und Freizeitumfeldes der Person, die im Mittelpunkt steht: Was gibt es wo mit Relevanz für die Person? Und wie gestaltet sich das Leben darin?
Im nächsten Schritt, in der «Physiologie des Lebens», wird das dynamische Gleichgewicht der Bereiche untereinander und der Person zu diesen genauer untersucht. In welchem Verhältnis stehen Fähigkeiten, Kräfte und Konstitution der Person zu den Anforderungen und Angeboten aus dem Umfeld? Wie erlebt die Person sich leiblich, wollend, fühlend und denkend? Hier werden meist zunächst die vorhandenen Barrieren und Grenzen schmerzlich bewusst.
Gleiches gilt für das dritte Feld «Beziehungen, Motive und Gestaltung» («seelische Entfaltung»), in dem es um soziale Verbindungen, Rollen und Interaktion geht, sowie darum, welche Motive und Ziele der Mensch im Mittelpunkt verfolgt, welche Themen und Interessen ihm wichtig sind und wie all dies zum Tragen kommt und ausgestaltet wird.
Im vierten Feld, der Frage nach «Erfülltheit, Präsenz und Identität», wird aus der «Ich-Perspektive» auf die vorangehenden drei Felder zurückgeblickt. Gemessen an der gewünschten Sinngebung kann beurteilt werden, was erhalten, aufgegeben, verändert oder neu entwickelt werden will. So können nun schrittweise zurück, vom dritten zum zweiten und ersten Feld, neue Potentiale und Möglichkeiten entdeckt, formuliert und entwickelt werden.
Der Prozess beginnt (induktiv) mit der Wahrnehmung der einzelnen Elemente des Umfeldes und wird im zweiten Teil von der bewusst gewordenen Individualität aus (deduktiv) in die (Neu-)Gestaltung des Umfeldes geführt.
Damit der Teilhabe-Dialog sein Potential entfalten kann, sollten die einzelnen Schritte und ihre Abfolge möglichst sauber eingehalten werden. Die «Ich-Perspektive» des Menschen im Mittelpunkt (ggf. mit advokatorischer Unterstützung) ist dabei leitend. Für den Dialog werden aber ebenso die fragende und mitsuchende «Du-Perspektive» wie die (soziale) «Wir-» und die (rein sachlich-faktische) «Es-Perspektive» des Umfeldes benötigt.
Worauf gründet der Teilhabe-Dialog und welche Anschlussmöglichkeiten bietet er?
Der Teilhabe-Dialog baut auf den menschenkundlichen, fachlichen und ethischen Grundlagen der anthroposophischen Heilpädagogik und Förderung inklusiver sozialer Entwicklung auf. In der Anwendung des Teilhabe-Dialoges können die in der Praxis entwickelten Instrumente und Methoden genutzt werden.
In dem Abschnitt «Fachliche Grundlagen und Fragestellungen» wird auf die Wurzeln in der «Kinderkonferenz» hingewiesen und auf die dazu erschienenen Fachpublikationen. (1)
Für die an das Fachkonzept Teilhabe-Dialog anschlussfähigen Methoden und Instrumente der sozialen Diagnostik werden beispielhaft allgemein bekannte, wie die «Persönliche Zukunftsplanung», genannt. In Bezug auf anthroposophisch inspirierte Verfahren wird, ebenfalls nicht abschließend, auf den Biographical Timeline Process (BTP) von Beth Barol, die intuitiv-rationale Fall-Hermeneutik von Maximilian Buchka sowie auf «LebensWege. Biografiearbeit und biografisches Coaching von Menschen mit Behinderung» von Hein Kistner verwiesen.
Reinhard Sprang entwickelte und erprobte in dem oben genannten Projekt von Anthropoi Bundesverband das Instrument «Wie finde ich meine Zukunft». Es dient dazu, den Willen von Menschen mit schweren kognitiven und kommunikativen Beeinträchtigungen zu erfassen und baut darauf auf, dass Fachkräfte Verhalten als Sprache verstehen und ganz persönliche Wege des Dialogs finden. Anthropoi Bundesverband stellt eine einführende Information, einen Leitfaden und Anwendungsberichte über diesen Link zur Verfügung: https://public.anthropoi.de/s/jGNtAiXpJdC4BH6
Aufruf zu einem fachlichen Diskurs
Ganz wichtig ist mir an dieser Stelle ein Transparenzhinweis: Die Entwicklung des Teilhabe-Dialogs habe ich, in intentionaler und freundschaftlicher Verbundenheit mit dem Autor Rüdiger Grimm, als damaliger Geschäftsführer von Anthropoi Bundesverband mit initiiert, begleitet, den Text mit redigiert und ein Vorwort für das Buch geschrieben. Eigentlich sollte niemand ein Werk besprechen, an dessen Entstehung die Person mitgewirkt hat. Eine von den Entstehungsintentionen unbeschwerte Wahrnehmung, Reflexion und Beurteilung ist für einen Fachbeitrag existenziell notwendig. Ohne diese bleibt er ein Wurf, der bestenfalls angenommen wird, dem aber die Sicherheit des wissenschaftlichen Diskurses fehlt, durch den erst seine lebendige Entfaltung, Verbesserung und Weiterentwicklung möglich ist.
Deshalb möchte ich herzlich dazu einladen, den Teilhabe-Dialog kritisch unter die Lupe zu nehmen, ihn in der Praxis zu testen und aus den unterschiedlichen Perspektiven Rückmeldungen zu geben, um damit wirklich in einen fachlichen Diskurs einzutreten. Eine kurze, recht freundliche Besprechung liegt bereits in der Zeitschrift PUNKT und KREIS 82 von Weihnachten 2025 vor. (2) Der Rezensent Frank Ilge betont darin abschließend, dass das Werk nicht nur ein praxisorientiertes Arbeitsbuch, sondern auch ein wertvoller Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs über Inklusion und Selbstbestimmung sei. Ich wünsche dem Werk eine starke fachliche und wissenschaftliche, diskursive Resonanz!
Welche Ansatzpunkte könnte es für einen Diskurs geben?
Welche Inhalte und Aussagen dieser Publikation anstoßen, Widerspruch wecken, andere Sichtweisen hervorrufen, wo Korrektur-, Diskussions- oder Ergänzungsbedarf gesehen wird, sollten vornehmlich die am Entstehungsprozess unbeteiligten Rezipient:innen bestimmen.
Ich sehe vor allem Bedarf, den Teilhabe-Dialog-Prozess in der Praxis weiter auszugestalten und stärker zu operationalisieren. Auch sollten Hilfen für die praktische Anwendung und Schnittstellen zu den Instrumenten der biografischen Arbeit und Teilhabe-Planung sowie zum Gesamtplanverfahren entwickelt werden. Ferner mangelt es an einer Version in Einfacher Sprache, die eigentlich in dem Projekt entstehen sollte. Ein Versuch, sie rein textlich abzuleiten, scheiterte. Es wird dafür eine konzeptionelle Arbeit benötigt (Priorisierung und Auswahl von Inhalten etc.) und zentral eine aktive Beteiligung von Menschen mit Assistenzbedarf.
Die in der Publikation besprochenen rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen müssen bei Bedarf aktualisiert und angepasst werden. Leider werden in Deutschland aktuell Leistungseinschränkungen vorbereitet und verabschiedet, durch die errungene oder bisher angestrebte Teilhaberechte gefährdet sind.
Umso wichtiger ist eine lebendige Praxis des Teilhabe-Dialogs, die geeignet ist, Rechte und Lebensqualität von Menschen mit Assistenzbedarf im Alltag zu sichern und zu erweitern.
Hinweise:
(1) Am umfassendsten wohl in: Göschel, J. (2012). Der biografische Mythos als pädagogisches Leitbild. Transdisziplinäre Förderplanung auf Grundlage der Kinderkonferenz in der anthroposophischen Heilpädagogik. Dornach u. Oberhausen: Verlag am Goetheanum u. Athena Verlag (Edition Anthropos. Heilpädagogik und Sozialtherapie aus anthroposophischen Perspektiven, Hrsg. Rüdiger Grimm).
(2) Ilge, F. (2025). «Ein neues Verständnis von Teilhabe ist notwendig», Punkt und Kreis 82 (Weihnachten 2025): 22. https://anthropoi-ohva8.ondigitalocean.app/api/assets/d15046b0-5950-4183-bbea-9c887eea5082
Frühere Beiträge zum Thema in der Vorgänger-Zeitschrift Seelenpflege in Heilpädagogik und Sozialtherapie:
Fankhauser, B. Aus der Praxis der Biografiearbeit. 2012-1, S. 41–44.
Göschel, J. Der ‹biografische Mythos›. 2012-1, S. 6–13.
Lindmeier, Ch. Biografiearbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung im Alter. 2012-1, S. 23–40.
Barol, B. Aus der Biografie lernen. Eine Einführung in den ‹Biographical Timeline Process›. 2013-3, S. 6–20.
Kistner, H. Das eigene Leben studieren – vom Leben lernen. Biografiearbeit mit Menschen mit schweren Behinderungen im Umfeld Sterben, Tod und Trauer. 2013-3, S. 37–53.
Ewertowski, J. Das biografische Wesen des Menschen im Raum der Zeit. Zur Methode der individuellen Lebensgeschichte. 2014-3, S. 6–12.